Zitat von Auge am März 25, 2024, 9:32 am UhrWenn mn beabsichtigt, komplett oder teilweise im Wohnmobil zu leben, kommt man zwangsläufig auf die Frage, ist ein Wohnmobil eigentlich ein Wohnsitz?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorgaben, wo man wohnen darf oder nicht. Wohnen im Wohnmobil ist also grundsätzlich nicht verboten. Nun wird es etwas spitzfindig: Wenn man sein Wohnmobil fast gar nicht bewegt. Dies ergibt sich aus dem §20 Bundesmeldegesetz:
"Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."
Wenn ihr euch also irgendwo nahezu fest niederlasst, ist als Meldeadresse der Campingplatz oder das entsprechende Grundstück anzugeben. Dies wird wohl eher bei Wohnwagen als im Wohnmobil vorkommen.
Fein, so kommt man im rollenden Heim also nur in seltenen Fällen weiter, beinhaltet doch unser Wohnmobileben auch gerade mal den Ortswechsel.
Nun gibt es zwei Alternativen:
- Dauerhafte Aufgabe einer Meldeadresse
- Leben im Wohnmobil als Alternative zum festen Wohnort
- Viele Reisen, der Wohnort wird zum Ballast
- Keinerlei Nebenkosten neben dem Leben
- Umweltfreundliches Leben im Vergleich zu Haus und WohnungHierzu der §17 Bundesmeldegesetz: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs."
Die Abmeldung muss schriftlich oder persönlich erfolgen, eine Abmeldung per Mail reicht in den meisten Fällen aus, bei uns war dies keinerlei Problem. Aber: Eine komplettes Abmeldung erfordert die Benennung eines Postzustellungsbevollmächtigten im Inland.
- Beibehaltung einer deutschen Meldeadresse
- Ich möchte nicht den Kompromiss eingehen, auf Platz zu verzichten
- Begrenzte Infrastruktur, Stellplätze, Orte mit Ver- und Entsorgung
- Ich brauche einfach eine Heimat, einen festen LebensmittelpunktWas sagt das Bundesmeldegesetz, §22:
" In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."Dies bedeutet einen Aufenthalt von über 50% der Tage, sprich 183 Tage im Jahr, in Deutschland. Ist dies der Fall, ist alles ok.
Bitte beachten, dass falsche Angaben strafbar sind.
Also die Antwort der lieben Mitbewohner "Och die sind nie da, immer weg" ist nicht unbedingt clever, gell.
Wenn mn beabsichtigt, komplett oder teilweise im Wohnmobil zu leben, kommt man zwangsläufig auf die Frage, ist ein Wohnmobil eigentlich ein Wohnsitz?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Vorgaben, wo man wohnen darf oder nicht. Wohnen im Wohnmobil ist also grundsätzlich nicht verboten. Nun wird es etwas spitzfindig: Wenn man sein Wohnmobil fast gar nicht bewegt. Dies ergibt sich aus dem §20 Bundesmeldegesetz:
"Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden."
Wenn ihr euch also irgendwo nahezu fest niederlasst, ist als Meldeadresse der Campingplatz oder das entsprechende Grundstück anzugeben. Dies wird wohl eher bei Wohnwagen als im Wohnmobil vorkommen.
Fein, so kommt man im rollenden Heim also nur in seltenen Fällen weiter, beinhaltet doch unser Wohnmobileben auch gerade mal den Ortswechsel.
Nun gibt es zwei Alternativen:
Hierzu der §17 Bundesmeldegesetz: "Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs."
Die Abmeldung muss schriftlich oder persönlich erfolgen, eine Abmeldung per Mail reicht in den meisten Fällen aus, bei uns war dies keinerlei Problem. Aber: Eine komplettes Abmeldung erfordert die Benennung eines Postzustellungsbevollmächtigten im Inland.
Was sagt das Bundesmeldegesetz, §22:
" In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."
Dies bedeutet einen Aufenthalt von über 50% der Tage, sprich 183 Tage im Jahr, in Deutschland. Ist dies der Fall, ist alles ok.
Bitte beachten, dass falsche Angaben strafbar sind.
Also die Antwort der lieben Mitbewohner "Och die sind nie da, immer weg" ist nicht unbedingt clever, gell.
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